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   LG Rostock, 25.10.2019 - 1 S 5/19   

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https://dejure.org/2019,51509
LG Rostock, 25.10.2019 - 1 S 5/19 (https://dejure.org/2019,51509)
LG Rostock, Entscheidung vom 25.10.2019 - 1 S 5/19 (https://dejure.org/2019,51509)
LG Rostock, Entscheidung vom 25. Oktober 2019 - 1 S 5/19 (https://dejure.org/2019,51509)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schätzung des Betriebsstroms der Heizung mit 4% des Gesamtstromverbrauchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • mietrecht-dav.de PDF, S. 32 (Leitsatz)

    Wohnungseigentumsrecht: Jahresabrechnung; Schätzung; Beiratsentlastung

Papierfundstellen

  • ZMR 2020, 149
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 03.06.2016 - V ZR 166/15

    Jahresabrechnung der Wohnungseigentümergemeinschaft: Umlage der Kosten des

    Auszug aus LG Rostock, 25.10.2019 - 1 S 5/19
    Hierbei ist es jedoch weder zulässig, die den Heizkosten zuzuordnenden Stromkosten für die Heizungsanlage als Teil des Allgemeinstroms abzurechnen (BGH, Urteil vom 3. Juni 2016 — V ZR 166/15) noch den Betriebsstrom mit einem Bruchteil des Gesamtverbrauchs im Gemeinschaftseigentum zu bestimmen, denn dieser Gesamtverbrauch unterliegt naturgemäß erheblichen heizungsunabhängigen Schwankungen, die es nicht sachgerecht erscheinen lassen, die Festlegung der Betriebsstromkosten aus diesem abzuleiten (OLG Hamm, Beschluss vom 22. Dezember 2005 — 15 W 375/04).

    Eine zulässige überschlägige Bestimmung der Betriebsstromkosten könnte vielmehr entweder anhand der Stromverbrauchswerte der angeschlossenen Geräte und den Heiztagen oder unter Zugrundelegung eines Bruchteils der Brennstoffkosten vorgenommen werden (vgl. BGH, Urteil vom 3. Juni 2016 — V ZR 166/15; zur Anwendung der beiden Berechnungsmethoden: Wall).

  • BGH, 31.03.2011 - V ZB 236/10

    Wohnungseigentumsverfahren: Bemessung des Interesses an der Entlastung oder

    Auszug aus LG Rostock, 25.10.2019 - 1 S 5/19
    Die Kammer hat im Ausgangspunkt die Angaben des Klägers mit folgenden Ausnahmen übernommen: Das Interesse der Parteien und aller Beigeladenen im Sinne von § 49a Abs. 1 Satz 1 GKG bemisst die Kammer in Abweichung zu den klägerischen Streitwertvorschlägen hinsichtlich der Entlastung der Verwaltung mit (1.000 Euro [einheitlich; vgl. BGH, Beschluss vom 31. März 2011 - V ZB 236/10] x 50 Prozent =) 500 Euro und hinsichtlich der Entlastung des Beirats mit (500 Euro [einheitlich; BGH, Beschluss vom 9. März 2017 - V ZB 113/16] x 50 Prozent =) 250 Euro.
  • BGH, 09.03.2017 - V ZB 113/16

    Wohnungseigentumsverfahren: Rechtsmittelbeschwer bei Anfechtung des Beschlusses

    Auszug aus LG Rostock, 25.10.2019 - 1 S 5/19
    Die Kammer hat im Ausgangspunkt die Angaben des Klägers mit folgenden Ausnahmen übernommen: Das Interesse der Parteien und aller Beigeladenen im Sinne von § 49a Abs. 1 Satz 1 GKG bemisst die Kammer in Abweichung zu den klägerischen Streitwertvorschlägen hinsichtlich der Entlastung der Verwaltung mit (1.000 Euro [einheitlich; vgl. BGH, Beschluss vom 31. März 2011 - V ZB 236/10] x 50 Prozent =) 500 Euro und hinsichtlich der Entlastung des Beirats mit (500 Euro [einheitlich; BGH, Beschluss vom 9. März 2017 - V ZB 113/16] x 50 Prozent =) 250 Euro.
  • BGH, 04.12.2009 - V ZR 44/09

    Buchung von tatsächlichen und geschuldeten Zahlungen der Wohnungseigentümer auf

    Auszug aus LG Rostock, 25.10.2019 - 1 S 5/19
    Dieser Fall ist insbesondere dann anzunehmen, wenn die vom Beirat geprüfte Abrechnung fehlerhaft ist und geändert werden muss (vgl. BGH, Urteil vom 4. Dezember 2009 — V ZR 44/09).
  • BGH, 20.02.2008 - VIII ZR 27/07

    Zuordnung der Betriebskosten zu bestimmten Abrechnungszeiträumen; Zulässigkeit

    Auszug aus LG Rostock, 25.10.2019 - 1 S 5/19
    Dazu zählen gemäß § 7 Abs. 2 HeizkostV unter anderem die Kosten des Betriebsstroms, dessen Anteil an dem Allgemeinstrom zwar grundsätzlich im Wege einer sachorientierten Schätzung oder Annäherung geschätzt werden darf, wenn er wie häufig und auch streitgegenständlich - nicht über einen Zwischenzähler erfasst wird (BGH, Versäumnisurteil vom 20. Februar 2008 — VIII ZR 27/07).
  • BGH, 17.02.2012 - V ZR 251/10

    Verwalter muss in der Jahresabrechnung die Heizkosten nach Verbrauch auf die

    Auszug aus LG Rostock, 25.10.2019 - 1 S 5/19
    Eine entgegen den Anforderungen der zwingend anzuwendenden Heizkostenverordnung erfolgende Abrechnung entspricht nicht den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung (BGH, Urteil vom 17. Februar 2012 — V ZR 251/10).
  • BGH, 27.02.2015 - V ZR 114/14

    Wohnungseigentümerbeschluss: Verwalterbestellung ohne Regelung der Eckdaten eines

    Auszug aus LG Rostock, 25.10.2019 - 1 S 5/19
    Insoweit genügt es allerdings, wenn sich aus den Gesamtumständen ergibt, dass der Verwalter zu den bisherigen Konditionen (insbesondere Vergütung) weiter tätig sein wird (BGH, Urteil vom 27. Februar 2015 — V ZR 114/14).
  • BGH, 01.04.2011 - V ZR 96/10

    Wohnungseigentum: Erforderlichkeit der Einholung von Alternativangeboten vor der

    Auszug aus LG Rostock, 25.10.2019 - 1 S 5/19
    Bei einer Wiederbestellung des amtierenden Verwalters — wie hier — bedarf es zwar grundsätzlich keines Angebotsvergleichs (vgl. BGH, Urteil vom 1. April 2011 — V ZR 96/10), gleichwohl müssen die Wohnungseigentümer wissen, worauf sie sich einlassen.
  • BGH, 08.04.2016 - V ZR 104/15

    Wohnungseigentümerbeschluss: Bezugnahme auf ein außerhalb des Protokolls

    Auszug aus LG Rostock, 25.10.2019 - 1 S 5/19
    Vielmehr ist allgemein anerkannt, dass der Wortlaut des Beschlusses zur näheren Erläuterung inhaltlich Bezug auf Urkunden oder Schriftstücke nehmen darf (BGH, Urteil vom 8. April 2016 — V ZR 104/15).
  • BGH, 17.07.2003 - V ZB 11/03

    Beschwerdebefungnis der Wohnungseigentümer bei gerichtlicher Entscheidung über

    Auszug aus LG Rostock, 25.10.2019 - 1 S 5/19
    Eine persönliche Betroffenheit oder die Möglichkeit sonstiger Nachteile ist demnach nicht erforderlich (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Juli 2003 — V ZB 11/03).
  • BGH, 22.06.2018 - V ZR 193/17

    Anfechtbarkeit eines Beschlusses der Wohnungseigentümer durch Abweichen von den

  • OLG Hamm, 22.12.2005 - 15 W 375/04

    Änderung des Heizkostenverteilungsschlüssels durch Mehrheitsbeschluss

  • OLG München, 07.02.2007 - 34 Wx 147/06

    Kein Rückschluss auf Genehmigung der Jahresabrechnung bei Entlastung des

  • KG, 18.05.2009 - 24 W 17/08

    Beschluss-Anfechtung trotz inhaltsgleichen Zweitbeschlusses

  • LG Rostock, 23.01.2015 - 1 S 24/14

    Beschlussanfechtung in Wohnungseigentumssachen: Abweichung vom gesetzlichen

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